ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Gastronomie Service Dahmen GmbH für den Verkauf
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle – auch zukünftige – Verträge zwischen der Gastronomie Service Dahmen GmbH (nachfolgend „Verwenderin“) und dem Kunden über Lieferungen und sonstige Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn die Verwenderin in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote und Angaben hinsichtlich der von der Verwenderin vertriebenen Geräte sind freibleibend und unverbindlich. Produktbeschreibungen, wie (Leistungs-)Daten und Unterlagen der von der Verwenderin vertriebenen Geräte stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
- Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot zum Erwerb der gewünschten Ware ab, welches die Verwenderin wahlweise durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Ware annimmt.
- Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
§ 3 Vertragsänderungen und / oder –Ergänzungen
- Zur Wirksamkeit von Vertragsänderungen und / oder –Ergänzungen bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch die Verwenderin.
- Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten vor oder bei Vertragsabschluss werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich.
§ 4 Lieferung
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot ist zu entnehmen, welche Partei im Einzelfall die Transportkosten zu tragen hat. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Kunden.
- Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Versandfristen betragen in der Regel fünf Werktage (montags bis freitags).
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die der Verwenderin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, wesentliche Veränderungen der Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger relevanter Begleitkosten etc.), hat sie – auch wenn diese Ereignisse bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
- Sofern es sich bei dem Vertragsverhältnis nicht um einen Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 BGB) handelt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Lieferung an die Transportperson übergeben worden ist.
§ 5 Rücktrittsrecht
- Neben dem gesetzlich geregelten Rücktrittsrecht ist die Verwenderin berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden (z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens) entstanden sind. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
- Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
§ 6 Preise
- Die durch die Verwenderin angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Eventuell anfallende Versand-, Verpackungsmaterial- und Versicherungskosten werden gesondert ausgewiesen.
- Alle Preisangebote und –angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und freibleibend und können von der Verwenderin jederzeit angepasst werden.
§ 7 Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung des Kaufpreises und der Preise für die Nebenleistungen hat in der Weise zu erfolgen, dass die Verwenderin am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Der Zeitpunkt der Fälligkeit ist der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot zu entnehmen.
- Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb der auf der Rechnung vermerkten oder vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Während des Zahlungsverzuges hat der Kunde jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Der Kunde haftet auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
- Die Verwenderin ist im Falle des Zahlungsverzugs befugt, einen Verzugszinsschaden in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
- Die Verwenderin behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens ausdrücklich vor.
V.Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug, ist die Verwenderin unbeschadet ihrer Rechte aus §§ 286 ff. und §§ 324 ff. BGB berechtigt, anderweitige vereinbarte oder künftige Lieferungen zurückzuhalten oder wahlweise nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme auszuführen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Verwenderin. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderung tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an die Verwenderin ab.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung über die Ware zu verfügen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde der Verwenderin unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, und unter der Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Zugleich ist der Kunde verpflichtet, dem Dritten den Eigentumsvorbehalt der Verwenderin anzuzeigen. Die Kosten etwaiger Interventionen der Verwenderin gegen Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware zugreifende Dritte trägt der Kunde.
§ 9 Gewährleistung
I.Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
- Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen und der Verwenderin erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für die Geeignetheit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die Verwenderin keine Gewähr. Verdeckte Mängel sind der Verwenderin innerhalb einer Frist von einer Woche ab Kenntnis des Mangels schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft in diesem Fall die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen; insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Bei Mängeln leistet die Verwenderin nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
IV. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die Verwenderin.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Verwenderin nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Verwenderin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von der Verwenderin gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Aufrechnung / Zurückbehaltung
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der Verwenderin aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig und rechtskräftig festgestellt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüche der Verwenderin Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 12 Datenschutz
Im Rahmen der Abwicklung von Verträgen erhebt die Verwenderin Daten des Kunden. Dabei werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu schützen und die geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften jederzeit einzuhalten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter https://www.gastroservice-dahmen.de/impressum/datenschutz/.
§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für diese AGB sowie den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz (Köln) der Gastronomie Service Dahmen GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
§ 14 Unwirksame Klauseln
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: Juli 2018